Ihr Blog ist erfolgreich installiert, und der erste Artikel ist nun endlich auch online gegangen. Ehe wir jedoch zum Thema Individualisierung von Blogs mittels Themes und Plugins kommen, bleiben noch zwei wichtige Dinge zu erledigen, um als Webmaster und Blogbetreiber keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Dazu gehört die oft gestellte Frage nach Impressum, Datenschutz und Haftungsausschluss.
Die Impressums-Pflicht
Vielfach hört man noch die Meinung, dass nur kommerziell genutzte Blogs verpflichtet sind, ein Impressum zu veröffentlichen. Dies stimmt nicht ganz.
Seit 1997 existiert in Deutschland eine allgemeine Impressumspflicht für Webseiten. Diese soll dem Verbraucherschutz dienen und gleichzeitig Mitbewerbern ermöglichen, sich über den Inhaber von Internetseiten zu informieren, um notfalls bei Wettbewerbsrechtsverletzungen auch gerichtlich gegen diesen vorgehen zu können. Seit 2001 wurden die Richtlinien noch einmal verschärft und Verstöße können seitdem mit Bußgeldern belegt werden. Solche Bußgelder wegen fehlender Anbieterkennung können schnell in die Tausende Euro gehen.
Von der Impressumspflicht befreit sind laut §55 Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) nur wenige Ausnahmen. Der RStV erlaubt, dass ein Anbieter seine Website nur dann anonym veröffentlichen darf, wenn das Online Angebot ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient. Dazu zählen Inhalte, die mit einem Passwort geschützt sind und nur Bekannten und Verwandten weitergegeben werden oder Inhalte aus dem engsten Lebensbereich.
Die Grenzen zwischen privat und kommerziell sind fließend. Beispielsweise kann bereits eine Vereinswebsite als kommerziell eingestuft werden, wenn sie einen Link zur Mitgliederanmeldung aufweist. Um sicher zu gehen und keine Abmahnung zu riskieren, ist es für JEDEN Webseitenbetreiber sinnvoll, ein Impressum zu führen.
Mit dem Impressums-Generator zum rechtssicheren Impressum
Welche Angaben ein Impressum beinhalten muss, ist im §5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt und kann dort nachgelesen werden. Wer sichergehen will und ein rechtssicheres Impressum erstellen möchte, sollte einen Impressums-Generator zu Hilfe nehmen, wie er auf der Website von eRecht24 zu finden ist. Hier können Webmaster, je nach Art und Zweck ihrer Website, ihre relevanten Daten eingeben und sich per Mausklick ein Impressum erstellen lassen.
Anschließend kann das Impressum als Seite (NICHT ALS ARTIKEL) angelegt werden. Dazu kopiert man den Text aus dem Impressums-Generator und speichert die Seite ab. Nach der Veröffentlichung erscheint der Link zum Impressum auf der Hauptnavigation des Blogs.
Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss
Datenschutzerklärung: Eine Datenschutzerklärung gehört zwingend in jedes Blog. Da der Sinn eines Blogs auch in der Interaktion mit den Lesern besteht, diese beispielsweise Kommentare hinterlassen und dazu persönliche Daten, wie ihre E-Mail-Adresse hinterlegen, ist der Webseitenbetreiber verpflichtet, zu erklären, wie mit den persönlichen Daten der Besucher verfahren wird. Dies wird umso wichtiger, wenn Webmaster verschiedene Kennzahlen ihrer Seite mit Tracking-Tools wie Google Analytics oder Piwik überwachen oder Social Media Links integriert sind, die auf Facebook, Twitter und Co leiten, wobei natürlich zwangsläufig verschiedene Nutzerdaten erhoben werden. Außerdem ist der Besucher aufzuklären, dass er Auskunftsrechte und eine ganze Reihe weiterer Rechte hat.
Und auch hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich wieder der Service auf www.e-Recht24.de. Hier wählen Sie aus, welche Kriterien für Sie in Frage kommen und erstellen den entsprechenden text per Mausklick. Dieser wird dann wieder als Seite im Blog integriert.
Haftungsausschluss/Disclaimer: §7 Abs.1 TMG sieht vor, dass Webseitenbetreiber als Diensteanbieter für die von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich sind und damit theoretisch auch für die Angebote auf von ihnen verlinkten Webseiten. Der Haftungsausschluss soll dazu dienen, sich von den Inhalten auf diesen Seiten zu distanzieren, da die verlinkte Seite nicht unter der eigenen Verwaltung steht und der Webmaster somit keinerlei Kontrolle darüber hat, ob der entsprechende Inhalt später rechtlich bedenkliche Inhalte führt.
Zu diesem Thema gibt es regelmäßig Diskussionen. Wer sich dazu näher informieren will, der findet auch hierzu bei e-Recht24 neben einem Muster-Disclaimer eine ganze Reihe von Zusatzinfos. Auch der Disclaimer wird im Blog als Seite veröffentlicht.
In einem späteren Beitrag wird das Thema Sicherheit und Gefahr der Abmahnung von Bloggern noch einmal eine Rolle spielen. Freuen Sie sich nun auf den nächsten Teil unserer Serie zum Thema Bloggen, die Themes und Plugins behandelt.
Serie „Erfolgreich bloggen mit WordPress“
Teil 1: Weblog – das Tagebuch im Netz
Teil 2: Corporate Blogs
Teil 3: Installation und Inbetriebnahme
Teil 4: Elemente innerhalb von WordPress
Teil 5: WordPress Basis-Einstellungen
Teil 6: Artikel in WordPress veröffentlichen
Teil 7: Impressum und Abmahnungen
Teil 8: WordPress Themes für individuelle Layouts