Die bayerische Polizei wird ab dem 1. Oktober 2025 in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern proaktiv nennen müssen.
Diese neue Regelung soll für mehr Transparenz in der Polizeikommunikation sorgen und Vorwürfen vorbeugen, Informationen würden bewusst zurückgehalten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Maßnahme als notwendigen Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken.
Herrmann: „Vertrauen stärken, Vorwürfen entgegentreten“
Innenminister Herrmann betonte, dass die neue Regelung nicht dazu diene, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu stigmatisieren oder Vorurteile zu schüren. Vielmehr gehe es darum, der Bevölkerung ein vollständiges Bild der Kriminalitätslage zu vermitteln und Spekulationen sowie Falschinformationen vorzubeugen. „Wir wollen transparent sein und zeigen, dass wir nichts zu verbergen haben“, so Herrmann. „Wenn wir die Nationalität von Tatverdächtigen verschweigen würden, würde das nur zu Misstrauen und Spekulationen führen.“
Kritik von Opposition und Journalistenverbänden
Die Ankündigung der neuen Regelung stieß jedoch auch auf Kritik. Oppositionspolitiker und Journalistenverbände befürchten, dass die Veröffentlichung der Nationalität von Tatverdächtigen zu einer Stigmatisierung von Migranten und einer Verstärkung von rassistischen Vorurteilen führen könnte. Sie argumentieren, dass die Nationalität eines Tatverdächtigen in den meisten Fällen keine Relevanz für die Tat habe und daher nicht öffentlich gemacht werden sollte.
Datenschutzrechtliche Bedenken werden geprüft
Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden geäußert. Kritiker weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung der Nationalität von Tatverdächtigen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen könnte, da es sich um sensible persönliche Daten handele. Innenminister Herrmann versicherte jedoch, dass die neue Regelung im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehe und dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt würden.
Einzelfallprüfung und journalistische Sorgfaltspflicht
Die bayerische Polizei will die neue Regelung nun in der Praxis umsetzen. Die Entscheidung, ob die Nationalität eines Tatverdächtigen oder Opfers in der Öffentlichkeitsarbeit genannt wird, soll im Einzelfall getroffen werden. Dabei sollen insbesondere das öffentliche Interesse an der Information und die journalistische Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden.
Herausforderung für die Polizeiarbeit
Die Umsetzung der neuen Regelung wird für die bayerische Polizei eine Herausforderung darstellen. Es gilt, die Transparenz zu erhöhen, ohne gleichzeitig Vorurteile zu schüren oder die Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Ob die neue Regelung tatsächlich zu mehr Vertrauen in die Polizei führt, bleibt abzuwarten. Der Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie die Polizei die Regelung in der Praxis umsetzt und wie die Medien über die Kriminalitätslage berichten.