Rechtsmediziner für Ausweitung der DNS-Analyse

Rechtsmediziner für Ausweitung der DNS-Analyse

Rechtsmediziner für Ausweitung der DNS-Analyse
Die Spurenkommission, das wissenschaftliche Gremium der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland, hat sich für eine Ausweitung der DNA-Analyse ausgesprochen. Auf diese Weise könnten künftig auch in Deutschland anhand von DNA-Spuren Aussagen zur wahrscheinlichen Haarfarbe, zur Augenfarbe, zum Alter und zur biogeographischen Herkunft gemacht werden, berichtet die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Spurenkommission. Die Institute fordern demnach, den Nutzen der erweiterten Analyse gegenüber möglichen Risiken, einer eventuellen Verletzung der „genetischen Privatsphäre“ und des Datenschutzes, abzuwägen.

Wie die F.A.Z. weiter berichtet, empfiehlt die Spurenkommission, die DNA-Analyse auf die Feststellung der äußerlichen Merkmale zu beschränken. Nach Anlagen für erblich festgelegte Krankheiten oder andere persönliche Merkmale soll grundsätzlich nicht gesucht werden. Forderungen nach einer Ausweitung der DNA-Analyse waren nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg laut geworden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich dafür ausgesprochen, auf der Justizministerkonferenz im Frühjahr zu beraten, ob der Polizei eine umfassendere Nutzung von DNA-Spuren erlaubt werden sollte.

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