Niederlage für Münchner Wirt: Die großen Festzelte auf dem Oktoberfest müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Niederlage für Münchner Wirt: Die großen Festzelte auf dem Oktoberfest müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.