Vorwürfe nach dem Tod eines Neugeborenen: Zwei Hebammen mussten sich vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut Anklage machten sie Fehler bei der Hausgeburt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
Vorwürfe nach dem Tod eines Neugeborenen: Zwei Hebammen mussten sich vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut Anklage machten sie Fehler bei der Hausgeburt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.