Entscheidung aus München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Bundeswehr-Gesetz größtenteils bestätigt. Nur die Kooperation mit Universitäten wurde beanstandet – Auftritte von Jugendoffizieren an Schulen bleiben erlaubt.
Entscheidung aus München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Bundeswehr-Gesetz größtenteils bestätigt. Nur die Kooperation mit Universitäten wurde beanstandet – Auftritte von Jugendoffizieren an Schulen bleiben erlaubt.