Video: Urteil zum Bundeswehr-Gesetz: Staatsregierung sieht Niederlage für Kläger

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Entscheidung aus München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Bundeswehr-Gesetz größtenteils bestätigt. Nur die Kooperation mit Universitäten wurde beanstandet – Auftritte von Jugendoffizieren an Schulen bleiben erlaubt.

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