Europäische Union: mehr Macht den Nationen
Berlin – In der EU gilt der Grundsatz des Vorrangs, was nicht weniger bedeutet, als dass das EU-Recht gewichtiger ist als das nationale Recht der Mitgliedsstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt dabei für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Keine nationale Verordnung, kein nationales Gesetz darf dem EU-Recht widersprechen. Doch die Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten vertraut […]