Gericht ordnet Rückholung von Gefährder an
Die am Freitagmorgen erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden. Nach dem Beschluss der für das Ausländerrecht zuständigen 8. Kammer stellt sich die Abschiebung als grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Entscheidend für die Entscheidung sei, […]